Anerkennung als Chiropraktor/-in in der Schweiz

Ausländischer Abschluss in Chiropraktischer Medizin

Personen, die über ein Diplom gemäss der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über anerkannte Chiropraktik-Studiengänge ausländischer Universitäten verfügen, können von der Medizinalberufekommission MEBEKO zum Staatsexamen (eidgenössisches Chiropraktik-Examen) zugelassen werden, wenn sie zuvor 60 ECTS-Kreditpunkte an einer Schweizer Universität in einer der Disziplinen Humanmedizin, Chiropraktik, Zahnmedizin, Pharmazie oder Veterinärmedizin erworben haben.

An der Universität Zürich besteht die Möglichkeit, die geforderten 60 ECTS-Kreditpunkte im praktischen Jahr (6. Studienjahr) des zulassungsbeschränkten Masterstudiengangs Chiropraktik im Rahmen des berufspraktischen Zusatzstudiums zu absolvieren.

Anerkannte ausländische Studiengänge für Chiropraktik

Wer in der Schweiz als Chiropraktor oder Chiropraktorin mit ausländischem Diplom tätig werden möchte, findet in dieser Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) die rechtlichen Grundlagen. Sie legt fest, welche ausländischen universitären Studiengänge in Chiropraktik anerkannt sind und welche Bedingungen für die Berufsausübung erfüllt sein müssen.

Arbeiten in der Schweiz

EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz eine reglementierte Berufstätigkeit während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr ausüben wollen, müssen vor der Erbringung der Dienstleistung ein Meldeformular beim SBFI einreichen.

Noch Fragen?

Falls Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an folgende Stelle: chiropraktik@dekmed.uzh.ch

Adresse
ChiroSuisse
Schweizerische Gesellschaft für Chiropraktik
Association Suisse de Chiropratique
Associazione Svizzera di Chiropratica
Sulgenauweg 38
3007 Bern
Kontakt
Telefon 031 371 03 01