Anerkennung als Chiropraktor/-in in der Schweiz
Ausländischer Abschluss in Chiropraktischer Medizin
Personen, die über ein Diplom gemäss der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über anerkannte Chiropraktik-Studiengänge ausländischer Universitäten verfügen, können von der Medizinalberufekommission MEBEKO zum Staatsexamen (eidgenössisches Chiropraktik-Examen) zugelassen werden, wenn sie zuvor 60 ECTS-Kreditpunkte an einer Schweizer Universität in einer der Disziplinen Humanmedizin, Chiropraktik, Zahnmedizin, Pharmazie oder Veterinärmedizin erworben haben.
An der Universität Zürich besteht die Möglichkeit, die geforderten 60 ECTS-Kreditpunkte im praktischen Jahr (6. Studienjahr) des zulassungsbeschränkten Masterstudiengangs Chiropraktik im Rahmen des berufspraktischen Zusatzstudiums zu absolvieren.
-
Ergänzungsprogramm zur Berufsausübung für Personen mit einem ausländischen Abschluss in Chiropraktischer Medizin
Ergänzungsprogramm zur Berufsausübung für Personen mit einem ausländischen Abschluss in Chiropraktischer MedizinUniversität Zürich
Anerkannte ausländische Studiengänge für Chiropraktik
Wer in der Schweiz als Chiropraktor oder Chiropraktorin mit ausländischem Diplom tätig werden möchte, findet in dieser Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) die rechtlichen Grundlagen. Sie legt fest, welche ausländischen universitären Studiengänge in Chiropraktik anerkannt sind und welche Bedingungen für die Berufsausübung erfüllt sein müssen.
-
Verordnung des EDI über die anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer universitärer Hochschulen
Verordnung des EDI über die anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer universitärer Hochschulenvom 16. Dezember 2021 (Stand am 1. Februar 2022)
Arbeiten in der Schweiz
EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz eine reglementierte Berufstätigkeit während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr ausüben wollen, müssen vor der Erbringung der Dienstleistung ein Meldeformular beim SBFI einreichen.
-
Dienstleistungserbringung (max. 90 Tage pro Jahr)
Dienstleistungserbringung (max. 90 Tage pro Jahr)Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Noch Fragen?
Falls Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an folgende Stelle: chiropraktik@dekmed.uzh.ch