Krankenkasse
Leistung der Grundversicherung
Die Leistungen der Chiropraktik gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Grundversicherung). Patientinnen und Patienten können ohne Überweisung direkt eine Chiropraktorin oder einen Chiropraktor aufsuchen, die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wie bei allen Arztbehandlungen werden der gesetzliche Selbstbehalt und die gewählte Franchise bei der Kostenabrechnung berücksichtigt.
Hausarztmodell - Telmed
Wer im Hausarzt- oder Telmed-Modell versichert ist, sollte vor dem Termin zuerst Kontakt mit der Hausarztpraxis oder dem Telemedizinanbieter aufnehmen.
Partnerschaft mit Telemedizinanbieter
ChiroSuisse hat seit 2016 eine Partnerschaft mit Medgate. Das Digital-Health-Unternehmen ist mit über 150 angestellten Ärztinnen und Ärzten der grösste Anbieter ärztlicher Telemedizin der Schweiz. Gemeinsam ermöglichen ChiroSuisse und Medgate Patientinnen und Patienten mit Beschwerden am Bewegungsapparat eine optimale und integrierte Versorgung.
Versicherte wenden sich für den Erstkontakt gemäss den geltenden Vorgaben ihres Krankenversicherers via Medgate App an die Medgate Tele Clinic. Im Fall einer Überweisung zu einer Chiropraktorin oder einem Chiropraktor durch Medgate garantiert ChiroSuisse eine schnelle Terminvergabe.
Weitere Versicherungen
Die Leistungen der Chiropraktorin oder des Chiropraktors werden auch von der Unfall-, Militär-, Invaliden- sowie weiteren Versicherungen anerkannt.