Fokusthema 3: Qualitätsentwicklung

Seit dem 1. April 2021 sind der revidierte Artikel 58 KVG über Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie der dazugehörige Artikel 77 KVV in Kraft. Gemäss der Übergangsbestimmung müssen die Verbände der Leistungserbringer und die Verbände der Versicherer dem Bundesrat die Verträge über die Qualitätsentwicklung erstmals ein Jahr nach Inkrafttreten der Änderung vom 21. Juni 2019, also am 1. April 2022, zur Genehmigung einreichen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. März 2022, knapp zwei Wochen vor Ablauf der Frist der Übergangsbestimmung, die Strategie zur Qualitätsentwicklung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und die damit verbundenen Ziele verabschiedet.

Seitdem führt ChiroSuisse Verhandlungen mit den Versicherern. Im Berichtsjahr fanden zwei Sitzungen mit prio.swiss, dem neuen Partner der Versicherer, statt.

Das Konzept wurde in dieser Zeit laufend verbessert. In einer ersten Sitzung wurden auf der Mikroebene, die die Mitglieder betrifft, drei Massnahmen in drei Handlungsfeldern vorgeschlagen: die Teilnahme an Qualitätszirkeln für das Handlungsfeld Qualitäts- und Lernkultur, ein Fehlermeldesystem (CPiRLS) für das Handlungsfeld Patientensicherheit sowie eine Lerneinheit Kommunikation für das Handlungsfeld Patientenzentriertheit.

Auf Verbandsebene (Mesoebene) wurde als Governance-Massnahme die Erarbeitung eines Qualitätsmanagementsystems für Praxen festgelegt. Dieses soll den Mitgliedern mit der Empfehlung zur Umsetzung vorgelegt werden.

Grundsätzlich wurden die Massnahmen für gut befunden. Allerdings ist für jede Massnahme ihre Einbettung in den PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) darzulegen. Das bedeutet, dass ein Handlungsbedarf festgelegt, eine darauf abgestimmte Verbesserungsmassnahme dargelegt und geplant, eine geeignete Messung erstellt und schliesslich eine weitere Aktion definiert werden muss. Dies erfordert in der Umsetzung einige Ressourcen, sowohl auf Verbandsebene als auch bei den einzelnen Leistungserbringern.

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